Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger:in in Teilzeit

Als Heilerziehungspfleger:in unterstützt du Menschen mit Beeinträchtigungen in unseren Wohnangeboten sowie den Beschäftigungs- und Förderbereichen. Im Mittelpunkt steht eine wertschätzende Haltung und die Förderung der individuellen Fähigkeiten jedes Menschen.


Zu deinen Aufgaben gehören

  • Planung und Durchführung von Bildungs‑ und Freizeitangeboten

  • Begleitung der Menschen bei alltäglichen Verrichtungen (Mobilität, Essen, Körperpflege)

  • Dokumentation und Auswertung von Förderplänen

  • Beratung von Angehörigen und Betreuer:innen

  • Zusammenarbeit mit Therapeut:innen und Ärzt:innen

 

Deine Vorteile

  • 31 Tage Urlaub

  • Ab 1.967 Euro brutto pro Monat bei 24 Wochenstunden

  • Attraktive Schichtzulagen

  • Tarifliche Zusatzleistungen wie Sonderzahlungen und das BVG-Jobticket

 

Ausbildungsinhalte & Dauer

Die Ausbildung vermittelt pädagogische, pflegerische und heilpädagogische Inhalte. Dazu gehören Lernfelder wie Entwicklung begleiten, individuelle Bildungsprozesse gestalten, Menschen pflegen sowie Kommunikations- und Organisationskompetenz. Ergänzend gibt es allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Gesellschaft.

In der Regel beträgt die Ausbildungsdauer in Teilzeit 3 Jahre. An der Fachschule bist du typischerweise an zwei Tagen pro Woche. Ergänzend gibt es Wochen mit Blockunterricht im Wechsel mit längeren Praxisphasen.

Nach erfolgreicher Prüfung (Theorie und Praxis) erhältst du den staatlich anerkannten Abschluss „Heilerziehungspfleger:in“. Parallel kann die Fachhochschulreife erworben. Anschließend berechtigt der Abschluss zum Studium oder höheren Qualifikationen.

 

Bewerbungsablauf

Sende uns ein kurzes Bewerbungsschreiben und deinen Lebenslauf per E-Mail. Wir melden uns im Anschluss bei dir.

 

Zugangsvoraussetzungen

Für die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger:in benötigst du einen mittleren Schulabschluss. Zusätzlich ist Berufserfahrung in Form einer Ausbildung und/oder einer Berufstätigkeit bzw. eines freiwilligen sozialen Jahres erforderlich. Die Dauer der anrechenbaren Tätigkeiten unterscheiden sich je nach Berufsfeld. Wir beraten dich dazu gerne im Detail.
Weiterhin ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis notwendig.