Nachtstunden
Nachtarbeit im Sinne der AVR sind Dienstzeiten zwischen 20:00 und 06:00 Uhr und werden mit einem Zuschlag von 30 % des Stundenentgelts versehen.
Wochenenden
Für die Arbeit an Sonntagen wird ein Zuschlag von 35 % gezahlt.
Feiertage
Für die Arbeit an Wochenfeiertage sowie Ostersonntag und Pfingstsonntag wird ein Zuschlag in Höhe von 45 % gezahlt.
Für die Arbeit an Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, wird ein Zuschlag
in Höhe von 60 % gezahlt.
Alle Zuschläge sind in der Regel steuer- und beitragsfrei.
Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlagsarten wird jeweils der höchste Zuschlag gezahlt (Beispiel: bei Nachtarbeit an einem Feiertagssonntag wird der Feiertagszuschlag in Höhe von 60 % gezahlt).